|
|
|
|
|
|
Ausschlussfrist für Honorarregress kann gehemmt werden
Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung hemmt den Lauf der Ausschlussfrist für einen Honorarregress
Die vierjährige Ausschlussfrist für einen Honorarregress im Vertragsarztrecht wird durch einen Antrag auf Wirtschaftlichkeitsprüfung gehemmt, sobald dem Arzt die Einleitung des Prüfverfahrens bekannt gegeben wird.
So entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 15.09.2011 (L 5 KA 7/11). Das Gericht stellte klar, dass unter Vertrauensgesichtspunkten die Kenntnis einer von Amts wegen erfolgten Einleitung eines Prüfverfahrens der Kenntnis eines Prüfantrags gleichzustellen sei.
|
zurück zur Artikelübersicht
|
|
|
|
|